Auf der folgenden Seite haben wir für Sie einen umfangreichen Fragen-Antwortenkatalog mit häufig gestellten Fragen rund um die Bestattung zusammengestellt. Um die Übersichtlichkeit zu wahren haben wir diesen Katalog in mehrere Teilbereiche untergliedert.
Unsere geschulten Mitarbeiter überführen und pflegen den Verstorbenen und bahren ihn auf, wenn sich jemand verabschieden möchte. Wir liefern den Sarg und die Urne und alles, was in diesem Zusammenhang gewünscht wird – aber auch nur das. Wir behalten die Kosten im Blick und beraten auch diesbezüglich umfassend. An jedem Tag, zu jeder Stunde, gern auch bei Ihnen zu Haus.
Wir holen den Totenschein ein und prüfen diesen. Wir beantragen die Sterbeurkunden und informieren das Einwohnermeldeamt. Wir klären die Terminabsprachen hinsichtlich der Trauerfeier und stellen den Kontakt zum zuständigen Pastor oder einem Trauerredner her. Wir beraten bei der Wahl des Grabes, regeln alles, was auf dem Friedhof geschehen soll und wir behalten die Abläufe im Blick. Wir kümmern uns auch um die Musikwünsche, bestellen, wenn gewünscht, die Blumen und schalten die Traueranzeige. Wir drucken die Trauerbriefe und übernehmen den Versand.
Wir schreiben an die Krankenkasse, die Rentenstelle, an Versicherungen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und erfragen die Ansprüche. Auch die Verträge/Vertragsänderungen für Rundfunk, Fernsehen und Telefonanschluss regeln wir gern. Wir hören genau hin, wenn uns Angehörige signalisieren, dass sie Dinge selbst regeln möchten. Da, wo unsere Hilfe endet, nennen wir auf Nachfrage hin gute Adressen, falls noch weiterer Rat und Entlastung benötigt wird.
Da für die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zuerst die Sterbeurkunden benötigt werden, gilt diesem Punkt große Aufmerksamkeit.
Diese Unterlagen müssen im Original beim Standesamt vorgelegt werden. Kurze Zeit später können wir dann den Angehörigen die Sterbeurkunden überreichen. Die Bearbeitungszeiten der Standesämter in und um Hildesheim schwanken zwischen 1 Stunde und 2 Werktagen.
Ein Leichnam soll innerhalb von 36 Stunden nach Todeseintritt in eine Leichenhalle überführt werden. Die Gesundheitsbehörden weiten diesen Rahmen jedoch auch recht unbürokratisch aus. Oftmals reicht ein Telefonanruf, um die Frist zu verlängern.
Dagegen gibt es nur ganz wenige Einwände, sodass auch die Familie das Einkleiden und Einbetten eines Verstorbenen leisten könnte. Eine Ausnahme bilden meldepflichtige Krankheiten oder andere Umstände, in denen von dem Verstorbenen Gefahren ausgehen (wobei jeder Arzt vorab sicherlich die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen oder erläutern würde).
Leichengift gibt es in diesem Sinne nicht. Natürlich werden aber auch bei einsetzender Autolyse (Verwesung) Keime gebildet und freigesetzt, die sich auf die Lebenden übertragen könnten. Daher sollte man immer so mit Verstorbenen umgehen, dass eine Übertragung dieser Keime weitestgehend ausgeschlossen wird. Die alltägliche Sauberkeit und Reinheit ist sicherlich als Schutz ausreichend, wobei sich dies gewiss nicht auf die meldepflichtigen Krankheiten bezieht.
Verstorbene Menschen werden ganz normal bekleidet. Die Einkleidung und die Pflege des toten Menschen wird durch unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter geleistet. Da keiner von uns weiß, ob die Persönlichkeit und die Empfindungen eines Menschen mit seinem Tod enden, werden verstorbene Damen von unseren Mitarbeiterinnen gepflegt, bekleidet und eingebettet. Manchmal wird dieser letzte Dienst am Toten aber auch von den Angehörigen geleistet. Gern geben wir die nötigen Anleitungen dazu.
Hier gibt es keine Einschränkungen. Sicherlich liegt das auch daran, dass Trauernde ein sensibles Maß dafür haben.
Die Vorstellung vieler Menschen über die Vergänglichkeit und die äußerlichen Veränderungen eines Toten ist ziemlich stark von Ängsten und Fehlannahmen geleitet. Die weit verbreiteten Befürchtungen sind jedoch meistens unbegründet, sodass in der Regel innerhalb einer Woche nach Todeseintritt eine Abschiednahme möglich ist. Unsere geschulten Mitarbeiter sorgen für einen guten Abschied und für ein letztes unbelastendes Bild, das gut in Erinnerung behalten werden kann.
Bei der Aussegnung nimmt der engste Kreis der Angehörigen am geöffneten Sarg Abschied von einem Toten. Im Gegensatz zu einer öffentlichen Begräbnisfeier, bei der der Sarg geschlossen ist, entsteht durch das Ansehen des Toten beim Aussegnungsgottesdienst eine stärkere Nähe zum Verstorbenen. Im rituellen Zentrum der Feier steht der Abschiedssegen, der durch den Pastor gegeben wird. Üblicherweise erfolgt die Aussegnung, wenn der/die Tote aus dem bisherigen Umfeld überführt wird.
Die Trauerfeiern für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit werden in der Regel von Trauerrednern gestaltet und begleitet. Der Redner stimmt mit den Angehörigen die Inhalte der Trauerfeier ab, kümmert sich um die musikalische Umrahmung und verfasst die Traueransprache, die, auf Wunsch der Angehörigen, auch ein Gebet enthalten kann. Eine Trauerfeier und die Zeit der Trauer bleibt gerade auch durch die Trauerrede in Erinnerung. Daher planen wir diesen Punkt mit größter Sorgfalt, damit die Zurückbesinnung auf die gemeinsame Lebensgeschichte in guter Erinnerung bleibt.
Es ist immer sehr feierlich und für die Trauernden bestärkend, wenn Angehörige oder Freunde in den Tagen des Abschiedes selbst aktiv werden. Sei es durch die Gestaltung des Sarges, der Trauerfeier oder durch Mithilfe, wenn der Tote zum Grab getragen wird. Wir geben hilfreiche Anleitungen und besprechen gern jedes Detail.
Ja, ohne einen Sarg ist die Einäscherung eines Verstorbenen (aus technischen, gesundheitsbehördlichen und ethischen Aspekten) nicht möglich.
Das Krematorium Hildesheim www.fbhildesheim.de steht für einen offenen Umgang mit allen Fragen rund um die Einäscherung und bietet den Hinterbliebenen an, bei der „Übergabe an das Feuer“ dabei zu sein. Für viele Menschen ist es hilfreich, diesen vordergründig pragmatischen Prozess mit zu erleben. Auch dabei begleiten wir die Trauernden. Bei dem Einäscherungsprozess kann man jedoch nicht zuschauen.
Ja, alles was im Leben zu der verstorbenen Person gehörte, gehört auch nach der Einäscherung zu ihr. Dem Verstorbenen wird nichts entnommen und nichts hinzugefügt.
Ja, durch den automatisierten Ablauf einer Einäscherung ist sichergestellt, dass eine Vermischung von Aschen verschiedener Personen unmöglich ist.
Die Urne enthält nach dem Einäscherungsprozess auch die Sargasche.
Das war früher durchaus üblich und notwendig. Für die Einäscherung im Hildesheimer Krematorium ist das Explantieren des Herzschrittmachers allerdings nicht erforderlich.
Die Einäscherung gliedert sich in mehrere technische Einzelprozesse (Verbrennung, Mineralisierung und Abkühlung). Drei Stunden nach der Übergabe an das Feuer kann die Asche in die Urne gefüllt werden.
Bevor die Einäscherung erfolgen kann, müssen verschiedene behördliche Prozesse abgeschlossen worden sein: Um sicher zu stellen, dass ein Mensch nicht in Folge einer Straftat verstorben ist, muss auch eine Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgen, welche in der Regel durch Betrachtung und Abtastung des Verstorbenen geschieht. Die Friedhofsverwaltung muss dem Krematorium schriftlich bestätigen, dass die Urne dort einen Platz finden wird. Der Standesbeamte des Sterbeortes muss ein Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass der Meldepflicht im Todesfall entsprochen worden ist. All diese Schritte können in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, sodass die Urne dann bestattet werden kann.
Gerade Menschen, die an der Küste leben, ihren Urlaub besonders gerne am Meer verbracht haben, sich durch Wassersport oder den Arbeitsplatz dem Meer besonders verbunden fühlen, ziehen eine Seebestattung immer häufiger in die engere Wahl.
Andere wiederum bevorzugen die Seebestattung wegen der entfallenden Folgekosten, wie Friedhofsgebühren, Kosten für Grabstein und Grabstätte sowie für deren aufwändige Pflege.
Meistens geht der Seebestattung, die nur als Urnen-Seebestattung möglich ist, eine Trauerfeier am Sarg voraus. Nach der Verbrennung übersenden wir die Urne an die Seebestattungsreederei. Die Beisetzung auf hoher See kann durch die Angehörigen begleitet werden oder auch in aller Stille erfolgen. Die Urne löst sich unter Wasser auf und gibt die Asche frei. Aus diesem Grund ist die Seebestattung für viele Menschen eine tröstliche Alternative.
Die gesamte Organisation kann bis zur Urnenbeisetzung in unseren Händen bleiben oder teilweise auch durch die Familie übernommen werden. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung ist eine Seebestattung keine kostspielige Angelegenheit, sondern ist vergleichbar mit der Urnenbestattung zu Lande.
Die Nachfrage zeigt es ganz deutlich: Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer. Sie wollen ihren eigenen Vorstellungen über den Tod hinaus Geltung verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte möglichst frei selbst wählen. Gleichwohl haben sie bei aller Neigung zur Individualität gerade auf dem Gebiet des Bestattungswesens ein hohes Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz.
Friedwälder, Ruheforste oder Ruhwälder (um nur einige Namen dieser Institutionen zu nennen) bieten eine Form der Naturbestattung, bei der die Asche verstorbener Menschen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Dabei handelt es sich um weitgehende naturbelassene Waldstücke, in denen man sich seinen Baum zusammen mit dem Förster aussuchen kann.
Auch hier geht der Urnenbestattung häufig eine Trauerfeier voraus. Und auch hier kann die gesamte Organisation bis zur Beisetzung in unseren Händen bleiben oder auch teilweise durch die Familie geregelt werden.
Die Höhe der Gebühren und verschiedenen Grabarten können Sie hier einsehen: Ruhwald Sottrum, Ruheforst Deister, FriedWald.
Bei der Erdbestattung entstehen längst nicht so viele Fragen wie bei einer Feuerbestattung.
Die Beisetzung erfolgt in einem Sarg aus biologisch abbaubarem Material – meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich.
Wahlgräber unterliegen dagegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können so oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei häufig auch Urnen noch nachträglich in Erdgräbern beigesetzt werden können. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein – das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden.
Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppelgräber“ genannt. Zweistellige- oder Doppelgräber werden vorwiegend für Ehepaare gewählt um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in Hildesheim in der Regel 25 Jahre.
Noch vor einigen Jahrzehnten waren die Menschen in Bestattungsangelegenheiten sehr viel selbstständiger. Aber auch heute noch kann man fast die gesamte Bestattung selbst durchführen, ohne dass dazu ein Bestatter benötigt wird. Gern geben wir hier eine kurze Übersicht über die Dinge die geregelt werden müssen:
Hinsichtlich der Gestaltung einer Traueranzeige gibt es keine feststehenden Regeln.
der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung bietet eine Vielzahl von Anregungen. Die Gestaltung und die Veröffentlichung regeln wir gern für Sie.
In Deutschland besteht ein Friedhofszwang, der besagt, dass auch die Asche von Verstorbenen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen bilden hier nur die Seebestattung und die Waldbestattung. Demnach ist die Mitnahme der Asche in Deutschland nicht möglich.
Um sich als legitimierter Erbe ausweisen zu können (z.B. bei Banken) benötigt man häufig einen Erbschein. Diesen erhalten Sie über das Amtsgericht Hildesheim, Herrn Knöchelmann (Zi.214), Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/968-262, www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de Sprechzeiten nur nach Vereinbarung: Mo.–Fr. 9:00–12:00 Uhr. Wenn man als Erbe durch Urkunden und Personalausweis belegen kann, dass man Abkömmling des Erblassers ist, dürfte es kaum noch Hürden geben. Den Erbschein kann man auch bei jedem anderen bundesdeutschen Amtsgericht beantragen. Auch ein Anwalt oder Notar ist dabei gern behilflich.
Diese Frage ist im Niedersächsischen Bestattungsgesetz §8, Abs. 3 geregelt: https://www.nds-voris.de
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.
(4) Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf seine Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen. Eine Feuerbestattung bedarf immer noch einer Willenserklärung welche jedoch auch durch die Angehörigen stellvertretend gegeben werden kann.
Das Bestattungsgesetz regelt hier: „Wer eine Urne nicht auf einem Friedhof oder Friedwald bestattet oder sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seebestattet, handelt ordnungswidrig und wir mit einer Strafe usw. usw…“
Tatsächlich; im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarländern, (wo Urnen auch außerhalb von Friedhöfen bestattet werden dürfen) erlauben die deutschen Behörden hier keine Ausnahme. Allerdings ist es erlaubt, Urnen aus Deutschland auszuführen, um sie im Ausland nach Landesbrauch und auch außerhalb eines Friedhofes zu bestatten.
Die Rente des Sterbemonats bleibt ungekürzt bestehen. Hinterlässt jemand keinen Ehepartner wird die Rentenzahlung für die verstorbene Person eingestellt.
Hinterbleibt jedoch ein Ehepartner, hat dieser noch Anspruch auf Weiterzahlung der Rente in voller Höhe für die kommenden drei Monate. Danach tritt die Witwen/Witwerrente in Kraft, welche gesondert beantragt werden muss. Zuständig ist hier das Rentenamt / Versicherungsamt in Hildesheim (Neues Kreishaus), Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim, Telefon 309-1611. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr. Am Mittwoch sind keine Sprechzeiten.
Folgende Unterlagen müssen zur Antragstellung vorgelegt werden: Das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde. Der gültige Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Bankverbindung. Der letzte Rentenanpassungsbescheid des/der Verstorbenen, sowie der Rentenbescheid und die Krankenkassenkarte des Antragstellers. Falls der Weg zum Rentenamt zu erschwerlich ist, können wir einen Hausbesuch durch einen Rentensachbearbeiter veranlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
Für Beschäftigte des Landes Niedersachsen (Beamte) ist die Hinterbliebenenversorgung sehr umfangreich geregelt. Das NLBV berechnet und zahlt nicht nur die Versorgungsbezüge für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, es versorgt auch deren Hinterbliebene. Die Hinterbliebenenversorung umfasst folgende Leistungen: Sterbegeld, Witwen/Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeiträge und Witwen/Witwerabfinungen. Die Versorgung, die dem/der Versorgungsberechtigten für den Sterbemonat im Voraus gezahlt wurde, wird den Hinterbliebenen oder Erben belassen. Hier finden Sie nähere Informationen: www.nlbv.niedersachsen.de
Nein. Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen worden. Dies hat zu einer veränderten Bestattungskultur in Deutschland geführt.
„Besonders in den neuen Ländern wird bei Beerdigungen nach kostengünstigen oder alternativen Angeboten gesucht“, sagte Hermann Weber, Geschäftsführer der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ein Drittel der Bevölkerung wolle nur maximal 2.500 Euro für eine Bestattung ausgeben. Im Durchschnitt lägen die Kosten jedoch bei rund 5.000 Euro. Dabei werde im Osten mehr gespart als im Westen. „Viele Bürger haben den Wegfall des Sterbegeldes gar nicht registriert und bemerken erst bei einem Todesfall die fehlende finanzielle Unterstützung“, sagte Weber.
Dazu sehen wir kurz auf das Niedersächsische Bestattungsgesetz.
1) Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.
2) Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Soll die Leiche an einen anderen Ort befördert (§ 7 Abs. 3) oder eingeäschert werden, so genügt es, wenn die Leiche in der Frist des Satzes 1 auf den Weg gebracht wird.
3) Die Gemeinden können Tage bestimmen, an denen in der Gemeinde keine Bestattungen stattfinden; diese Tage sind bei der Berechnung der Fristen der Sätze 1 und 2 nicht mitzuzählen. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.
4) Die Bestattung darf erst erfolgen, wenn der Sterbefall durch das für den Sterbeort zuständige Standesamt beurkundet worden ist oder die ortspolizeiliche Genehmigung nach § 39 Satz 1 des Personenstandsgesetzes vorliegt. In den Fällen des § 4 Abs. muss auch die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorliegen.
Ja, die gibt es. Die Aeternitas-Verbraucherschutzinitiative www.aeternitas.de möchte über Bestattungsfragen aufklären und bemüht sich um mehr Transparenz in allen Belangen der Bestattungskultur. Die allgemeine Informationsdatenbank dort ist sehr umfangreich und informativ. Die Rechtsdatenbank ist wohl einmalig.
Unsere Leistungen und die Kosten der Bestattung möchten wir nachstehend für Sie transparent machen.In einem ausführlichen Beratungsgespräch können wir Ihnen ganz genau sagen, was unterm Strich steht.
Unser Grundpaket
Erd- oder Feuerbestattung
2.475,00 €
Abschiedsfeier bei einer Feuerbestattung
495,00 €
Abschiedsfeier bei einer Erdbestattung
883,00 €
Die Kosten für eine Kaffeetafel, für einen Grabstein und für die Grabpflege sind hier nicht berücksichtigt.
Gern räumen wir Ihnen ein, die Bestattung in drei Monatsraten ohne bürokratischen Aufwand zu zahlen.
Wenn Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, ist das Sozialamt zuständig. Die Angehörigen müssen dort formlos einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Das Sozialamt prüft zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Angehörigen auf der gleichen Ebene. D.h. stellt ein Kind eines Verstorbenen einen Antrag auf ein Sozialbegräbnis, müssen auch alle anderen Kinder des Verstorbenen ihre Einkommens- und Vermögenssituation offen legen. Wenn feststeht, dass keines der Kinder die Bestattungskosten tragen kann, werden die Kosten aus Sozialhilfemitteln übernommen. Das Sozialamt bestimmt weder Art noch Ort des Begräbnisses, welches allerdings nach dem Gebot der Sparsamkeit durchgeführt werden muss.
Über die Kosten- und Leistungssätze des Sozialamtes haben wir beste Kenntnis, sodass wir uns in diesen Fällen ganz genau im festgelegten Rahmen bewegen können. Wir sagen genau, welche Leistungen durch die Behörde finanziell begleitet werden und welche Kosten von den Angehörigen getragen werden müssen. Auch hinsichtlich des Antragsverfahrens beraten wir gern und ausführlich.
Die Mitarbeiter des Sozialamtes erreichen Sie im Fachbereich Soziales und Jugend der Stadt Hildesheim, Hannoversche Str. 6, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 / 301-769 oder 301-555
In Zusammenarbeit mit dem Krematorium Hasede und einer angeschlossenen Seebestattungsreederei bieten wir eine stille Seebestattung (ohne Trauerfeier und ohne Mitfahrt der Angehörigen) in der Ostsee an. Der Gesamtpreis für alle Lieferungen und Leistungen in einfacher Ausführung beträgt 2.300,00 €.
Es entstehen Ihnen dabei keine Folgekosten.
Die Vielzahl der Friedhofssatzungen macht es schwer, die Kosten für die Grabstellen verschiedener Friedhöfe untereinander zu vergleichen. Die nachstehende Tabelle zeigt vergleichbare Werte, weil wir hier die Gesamtkosten gegenüberstellen.
D.h. auch die Kosten für die Kapellennutzung und den Grabaushub sind hier bereits beinhaltet. Da die Kosten jahreszeitlich leicht abweichen (Heizung und Frostzulage im Winter oder Kühlung der Leichenhalle im Sommer), haben wir versucht, stets den Mittelwert zu errechnen. Leider konnten wir hier nicht alle Friedhöfe aufführen. Auf Anfrage nennen wir jedoch gern die Konditionen. Auch die Kosten für die Verlängerung des Nutzungsrechtes eines bereits vorhandenen Grabes errechnen wir gerne jederzeit individuell.
Preistabelle herunterladen
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die hier dargestellten Preise sollen als Orientierungshilfen dienen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vor einer Entscheidung über die Grabstelle sollte immer eine kompetente Beratung über die verschiedenen Grabmöglichkeiten und Gestaltungsvorschriften der einzelnen Friedhöfe erfolgen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Ruhezeiten
In der Regel gilt für Särge und Urnen die Ruhezeit von 25 Jahren. Auf den Städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhefrist für Urnen nur 20 Jahre. Auf dem Südfriedhof beträgt die Ruhefrist für Erdbestattungen seit dem 01.08.2012 35 Jahre!
Städtische Friedhöfe
Nordfriedhof, Peiner Str. 81, 31137 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 301 36 30
Südfriedhof, Marienburger Str. 90 E, 31141 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 301 36 30
Himmelsthürer Friedhof, An der Fohlenkoppel , 31137 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 301 36 30
Drispenstedter Friedhof, Peiner Landstr. , 31135 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 301 36 30
St.-Lamberti-Friedhof
Goschentor 1, 31134 Hildesheim, Telefon 0 51 21 – 86 07 96
Verwaltung : Neustädter Markt 37, 31134 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 1 40 51
St. Magdalenenfriedhof
Schützenallee, 31134 Hildesheim
Verwaltung: Mühlenstraße 23, 31134 Hildesheim
Telefon: 0 51 21 - 33 695
Ochtersumer Friedhof
Alfelder Straße/Philosophenweg, 31139 Hildesheim
Verwaltung: Kath. Pfarramt St. Altfried, Kurt-Schumacher-Str. 9,
Telefon: 0 51 21 – 26 28 86
E-Mail: altfrid@pfarrgemeinde-st-mauritius.de
Domfriedhof
Alfelder Straße/Philosophenweg, 31139 Hildesheim
Verwaltung: Kath. Pfarramt St. Godehard, Lappenberg 21, 31134 Hildesheim
Telefon 0 51 21 – 34370 und 33695
E-Mail: friedhofsverwaltung.magdalenen@st-godehard-hildesheim.de
Moritzberger Friedhof
Im Bockfelde , 31137 Hildesheim
Verwaltung: ev. Christusgemeinde, Zierenbergstr. 24, 31137 Hildesheim,
Telefon 0 51 21 – 4 27 22
Gemeinschafts-Baum
Ruhestätte für eine Einzelperson am Baum auf einem Gemeinschafts-Hain. Nutzungsrecht bis zu 99 Jahre.
Preis pro Bestattungsplatz: 1.250,00 €
Verwaltung/ Beisetzungsgebühr, fällig zur Beisetzung: 275,00 €
Gemeinschafts-Namensschild, Eintrag wenn gewünscht: 45,00 €
Familien-Baum
Ruhestätte für eine Einzelperson, Familie oder Freundeskreis am Baum auf einem Familien-Hain mit 10 Beisetzungsstellen. Nutzungsrecht bis zu 99 Jahre.
Preis pro Baum (Kategorie A – D nach Lage und Größe)
Baum-Kategorie A: 3.900,00 €
Baum-Kategorie B: 4.600,00 €
Baum-Kategorie C: 5.400,00 €
Baum-Kategorie D: 6.300,00 €
Verwaltung/ Beisetzungsgebühr, fällig zur Beisetzung: 275,00 €
Weitere Personen jeweils zur Beisetzung Baum-Namensschild, wenn gewünscht: 90,00 €
Gemeinschaftsbaum Wertstufe 1
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 595,00
Gemeinschaftsbaum Wertstufe 2
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 892,00
Gemeinschaftsbaum Wertstufe 3
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 1.130,50
Familienbaum Wertstufe 1
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson, einer Familie, oder von im Leben miteinanderverbundenen Personen, an einem Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 4.284,00
Familienbaum Wertstufe 2: Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen):
€ 4.998,00
Familienbaum Wertstufe 3: Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen):
€ 5.772,00
Familienbaum Wertstufe 4: Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen):
€ 6.432,00
Beisetzung Montag bis Freitag
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 273,70
Beisetzung samstags
Erwerb des Nutzungsrechtes einer Einzelperson an einer einzelnen Grabstelle am Gemeinschafts-Ruhe-Biotop (max. 12 Personen): € 333,20
Dazu benötigt man wohl zuerst einen Menschen, dem man Vertrauen entgegenbringen kann. Das kann z.B. ein Freund/in oder ein Nachbar/in sein. Viele Menschen legen ihren letzten Weg und die Regelung des Nachlasses in unsere Hände. Wir besprechen mit dem Vorsorgenden alle Vorstellungen und Wünsche von der Bestattung bis hin zur Wohnungsauflösung und dokumentieren alles in einem Vertrag, der erst zur Unterschrift kommt, wenn er Wort für Wort Zustimmung findet. Der Vertrag ist jederzeit kündbar oder wandelbar. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Vorsorgemappe, die wir Ihnen gern kostenlos zusenden oder Sie hier herunterladen können.
Da gibt es durchaus verschiedene Meinungen. Verbraucherschützer warnen: „Gerade ältere Menschen zahlen bei einer Sterbegeldversicherung drauf.“
Natürlich lässt es sich rein mathematisch betrachtet nicht ausschließen, dass ältere Menschen nach längeren Beitragszahlungsjahren mehr eingezahlt haben, als im Todesfall ausgezahlt wird. Denn die Versicherungsgesellschaften kalkulieren immer auch das Wagnis und das Risiko in die Prämien ein, welches naturgemäß bei der Versicherung älterer Menschen höher ist. Andererseits, und das übersehen die Verbraucherschützer vielleicht, besteht oft schon nach dem ersten Jahresbeitrag der komplette Versicherungsschutz, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere Meinung ist deshalb, dass eine Sterbegeldversicherung für viele Menschen immer noch die beste Möglichkeit ist, um die Bestattungskosten abzusichern und anzusparen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch immer die Sterbegeldversicherung an, die uns aktuell am meisten überzeugt.
Unsere klare Empfehlung ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, welche Treuhandkonten anbietet, die nur für den Bestattungsfall vorgesehen sind. Diese Anlageform ist sicher vor dem Zugriff von Behörden (wichtiger Aspekt, wenn das Sozialamt auf den Plan gerufen werden muss, weil eine Unterbringung in einem Altenheim ansteht). Das Konto ist nur durch die vorsorgende Person kündbar.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit der Rücklage ist die Lebensversicherung mit Einmalbeitragszahlung. Der Gesamtbetrag der Bestattung wird in einer einzigen Rate eingezahlt. Weil das Risiko für die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall gleich Null ist, sammeln sich in dem Versicherungsvertrag quasi von der ersten Stunde Überschussanteile (Zinsen) an. Auch diese Anlageform ist sehr sicher und kann ebenfalls über uns festgehalten werden.
Das Patiententestament bekundet eigene Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwersten aussichtslosen Erkrankungen, insbesondere in der letzten Lebensphase.
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson im Fall der eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit stellvertretend rechtswirksam zu handeln. Die Betreuungsverfügung benennt eine Vertrauensperson für den Fall, dass wegen einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit das Vormundschaftsgericht einen Betreuer einsetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Vorsorgemappe, die wir Ihnen gern kostenlos zusenden oder Sie hier herunterladen können.